AGB Foto- und Grafikdesign
1. Allgemeines
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Auftragsarbeiten im Bereich Foto durch die Firma mediaOffice.
Abweichende Bedingungen unserer Vertragspartner bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch mediaOffice gültig.
Sie gelten als vereinbart mit Auftragserteilung, Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots durch den Auftraggeber, spätestens
jedoch mit der Annahme des Bildmaterials. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung
für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen durch mediaOffice.
Der in diesen AGB verwendete Begriff "Bildmaterial" umfasst alle von mediaOffice hergestellten Produkte, unabhängig von der angewandten
technischen Form, in der sie hergestellt wurden, und dem Medium, in dem sie vorliegen (Negative, Dias, Ausdrucke, digitale Dateien etc.)
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder an mediaOffice erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
Die überlassenen Aufnahmen bleiben stets Eigentum des Urhebers. Das Bildmaterial ist grundsätzlich nur zur einmaligen Nutzung und für
den vereinbarten Verwendungszweck freigegeben. Die Einräumung von Exklusivrechten und Sperrfristen erfordert eine gesonderte Vereinbarung und
Freigabeerklärung. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte weiter zu übertragen. Bearbeitung, Umarbeitung oder Nachbildung
der Bilddaten bedarf der Zustimmung. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt
mediaOffice, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von mediaOffice getroffen, so hat der Auftraggeber die für
diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von mediaOffice für seine Leistungen verlangten Vergütungssätze
als üblich. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Sofern in der Bildbeschreibung nicht ausdrücklich erwähnt, liegt keine explizite Modell-Freigabe ("Model Release") vor.
mediaOffice sowie die durch sie vertretenen Fotografen haften nicht, wenn eine auf Fotos abgebildete Person mit einer Veröffentlichung in
bestimmten Zusammenhängen nicht einverstanden ist. Zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen empfiehlt es sich, in Zweifelsfällen
(Werbung, etc.) die Zustimmung abgebildeter Personen vor der Veröffentlichung einzuholen.
Der Urhebervermerk bei Veröffentlichungen lautet wie folgt: "Fotograf: Vor- und Nachname/mediaOffice". Der Auftraggeber ist verpflichtet,
die Veröffentlichung einer Aufnahme entsprechend zu versehen. Wird diese Verpflichtung verletzt, berechnet mediaOffice einen Aufschlag in Höhe
von 100% auf das vereinbarte bzw. zu beanspruchende Grundhonorar. Von jeder Veröffentlichung ist unaufgefordert ein vollständiges
Belegexemplar mit Anstrich zuzusenden. Vorschläge des Auftraggebers oder seiner sonstigen Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der
Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
3. Eingeschränkte Nutzung bei sensiblen Themen
Es ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens mediaOffice ausdrücklich untersagt, Bildmaterial zu folgenden Zwecken bzw. in folgenden
Zusammenhängen zu nutzen:
- Zur indirekten oder direkten Förderung von oder der Herstellung einer gedanklichen Verbindung mit Produkten, natürlichen oder
juristischen Personen, die einer solchen Verwendung nicht ausdrücklich zugestimmt haben;
- Um Produkte, natürliche oder juristische Personen zu diffamieren oder herabzusetzen;
- In Verbindung mit einem möglicherweise sensiblen Thema wie - jedoch nicht beschränkt auf - Drogenmissbrauch, Rechtsradikalismus,
Gewaltverherrlichung u.ä.;
- Für pornografische oder gesetzwidrige Zwecke.
4. Vergütung
Jegliche Verwendung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Die Honorarsätze sind vor der Verwendung zu vereinbaren und richten sich nach Art
und Umfang der Nutzung. Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Auskünfte vor der Nutzung zu erteilen. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen
abweichenden Regelung gelten Honorarvereinbarungen nur für eine einmalige Veröffentlichung und den angegebenen Zweck. Jede weitere
Verwendung (z. B. auch das Produkt begleitende Prospekte oder Werbung, Nachdruck etc.) ist erneut honorarpflichtig und bedarf auch der erneuten
Zustimmung. Sämtliche berechneten Honorare, Gebühren und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Vertragsschluss
geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind stets nach Erhalt und ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Bank- und Versandgebühren
sowie sonstige mit der Zahlung verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug kann mediaOffice Verzugszinsen in Höhe von 8%
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon
unberührt.
mediaOffice ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des
Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mediaOffice entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge
über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Firma mediaOffice abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, mediaOffice
im lnnenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere
die Übernahme der Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von
Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen,
die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Eigentumsvorbehalt
An Fotos, Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für
Rechnung des Auftraggebers. mediaOffice ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben.
Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat mediaOffice dem
Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung seitens mediaOffice geändert werden.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind mediaOffice Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktionsüberwachung durch mediaOffice erfolgt
nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist mediaOffice berechtigt, nach eigenem Ermessen die
notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. mediaOffice haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber mediaOffice 10 bis 20
einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. mediaOffice ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
7. Haftung, Gewährleistung
mediaOffice verpflichtet sich, die Aufträge mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene
Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Die Gewährleistung ist begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Im Gewährleistungsfalle bestehen lediglich Ansprüche auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung und bei deren Fehlschlagen nach unserer Wahl
auf Wandlung bzw. Minderung.
mediaOffice verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber
hinaus haftet mediaOffice nicht für seine Erfüllungsgehilfen. Sofern mediaOffice notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die
jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von mediaOffice. mediaOffice haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit.
Mit der Genehmigung von Fotos, Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber
übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Fotos, Entwürfe,
Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung durch mediaOffice. mediaOffice übernimmt keinerlei Haftung für
die Nutzbarkeit/Marktgängigkeit/Markttauglichkeit der Bilder für einen bestimmten Zweck. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche
Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Auftraggeber.
Beanstandungen und Gewährleistungsansprüche gleich welcher Art sind unverzüglich nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei
mediaOffice geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen. Jedwede Schadensersatzansprüche sind in jedem Falle
beschränkt auf den Betrag der zwischen mediaOffice und dem Auftraggeber vereinbarten Honorarsatz.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. mediaOffice behält den
Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat, so kann mediaOffice eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
kann mediaOffice auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an mediaOffice übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser
Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber mediaOffice von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
Schlussbestimmungen
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden.
Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per Email erfolgen.
Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der
Vereinbarungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von mediaOffice.
Hier gibt es die AGB im PDF-Format.
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